Die Association of Medical Device Reprocessors (AMDR) hat eine neue Vorlage für Krankenhäuser und Gesundheitssysteme vorgestellt:
das „Reprocessing and Fair Contracting Policy Template“.
Dieses Vorlagenpapier soll Einrichtungen dabei unterstützen, den Einsatz von reguliert aufbereiteten Medizinprodukten vertraglich abzusichern. Ziel ist es, entsprechende Schutzmechanismen direkt in die Beschaffungsverträge zu integrieren. So können Krankenhäuser sicherstellen, dass ihr Recht zur Nutzung aufbereiteter Produkte verankert ist und Originalhersteller (OEM) keine Anti-Aufbereitungspraktiken anwenden.
Begleitend hat die AMDR ein Technical Tip veröffentlicht, dass die Hintergründe dieser Initiative erläutert. Es beschreibt,
- warum solche Schutzmaßnahmen notwendig sind,
- wie die Richtlinie implementiert werden kann
- und inwiefern sie mit aktueller Rechtsprechung übereinstimmt.
Sämtliche Informationen – darunter auch die Bereiche Resources for Hospitals und Action Alerts and Technical Tips – sind auf Englisch auf der Website des AMDR kostenfrei verfügbar.
Die AMDR betont, dass alle Ressourcen anbieterneutral sind und Gesundheitsorganisationen helfen sollen, die ökonomischen und ökologischen Vorteile der Aufbereitung langfristig zu sichern.
Auch in Europa unterliegt die Aufbereitung von Medizinprodukten strengen regulatorischen Anforderungen. Gemäß der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) dürfen aufbereitete Produkte nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie denselben Sicherheits- und Leistungsanforderungen genügen wie Originalprodukte. Initiativen wie die der AMDR tragen dazu bei, dass Krankenhäuser ihre Beschaffungspraxis an diesen Qualitätsstandards ausrichten und die nachhaltige Nutzung von Medizinprodukten rechtssicher gestalten können.