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Sieg für Wissenschaft und Nachhaltigkeit: Bundesrat kippt Verbot von aufbereiteten Medizinprodukten

Berlin, 14.02.2025 – Der Bundesrat hat seinen Vorstoß zur Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung in seiner heutigen Sitzung zurückgenommen und damit die bewährte Praxis der CE-Aufbereitung von Einmal-Medizinprodukten in deutschen Krankenhäusern gesichert. Die Vanguard AG begrüßt diese Entscheidung als klares Zeichen für wissenschaftsbasierte Regulierung, wirtschaftliche Vernunft und nachhaltige Gesundheitsversorgung.
14. Februar 2025
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„Wir sind erleichtert und erfreut über diese richtungsweisende Entscheidung. Sie bestätigt, dass evidenzbasierte Argumente und bewährte Sicherheitsstandards auch weiterhin den Maßstab für medizinische Innovationen setzen“, sagt Ulrike Marczak, Vorstandsvorsitzende der Vanguard AG. „Damit bleibt eine umweltfreundliche, wirtschaftlich sinnvolle und für Patienten absolut sichere Praxis bestehen, die in Deutschland seit über zehn Jahren etabliert ist.“

Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit gestärkt

Mit der Entscheidung wird das Medical Remanufacturing als bewährte und sichere Lösung zur Reduktion von Emissionen und Abfällen im Gesundheitswesen bestätigt. Jährlich können durch die CE-Aufbereitung erhebliche Mengen an Ressourcen eingespart werden, während Kliniken finanziell entlastet und unabhängiger von globalen Lieferketten werden.

Laut einer Studie des Fraunhofer Instituts verursacht ein aufbereiteter Herzkatheter beispielsweise bis zu 50 % weniger CO₂-Emissionen als ein neu produzierter. Damit trägt die Entscheidung des Bundesrates nicht nur zur Kosteneffizienz bei, sondern zahlt auch auf die Klimaziele im Gesundheitssektor ein.

Signal für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Mit dieser Entscheidung wird auch die Glaubwürdigkeit europäischer CE-Zertifizierungsverfahren gestärkt. Die Regulierung folgt weiterhin den wissenschaftlich fundierten Anforderungen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR), die für alle CE-zertifizierten Medizinprodukte – egal ob aus Neuproduktion oder Remanufacturing – einheitliche Sicherheits- und Qualitätsstandards vorschreibt.

„Deutschland bleibt mit dieser Entscheidung ein Innovationsstandort für nachhaltige Medizintechnik“, so Ulrike Marczak. „Unsere Expertise im Bereich der Kreislaufwirtschaft bleibt erhalten – zum Vorteil der Umwelt, der Kliniken und der Patienten.

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